+228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …

228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …

Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Qualität der Gegenparteien und entsprechende kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen (CVA);
  • b. Komplexität der Finanzinstrumente, die den betreffenden Transaktionen zugrunde liegen;
  • c. Korrelationsrisiko aus der positiven Korrelation zwischen dem Gegenparteiausfallrisiko und dem Kreditrisikoengagement;
  • d. Gefahr von Gegenparteiausfall- und Abwicklungsrisiken im Hinblick auf den aktuellen Marktwert sowie den nominalen Betrag im Vergleich zu den Kreditrisikopositionen insgesamt und den Eigenmitteln;
  • e. Anteil der über Finanzmarktinfrastrukturen verarbeiteten Transaktionen, die eine Abwicklung nach dem Grundsatz „Lieferung gegen Zahlung“ vorsehen;
  • f. Anteil der entsprechenden Transaktionen an zentrale Gegenparteien und die Wirksamkeit von deren Verlustabsicherungsmechanismen wie Einschusshöhen und Beiträge zum Ausfallfonds und
  • g. Existenz, Bedeutung, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Nettingvereinbarungen (Aufrechnung infolge Beendigung bzw. Close-out Netting).

Wesentliche Änderungen des Buchwerts von Vermögenswerten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/