+228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …
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228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …
Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen: - a. Qualität der Gegenparteien und entsprechende kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen (CVA);
- b. Komplexität der Finanzinstrumente, die den betreffenden Transaktionen zugrunde liegen;
- c. Korrelationsrisiko aus der positiven Korrelation zwischen dem Gegenparteiausfallrisiko und dem Kreditrisikoengagement;
- d. Gefahr von Gegenparteiausfall- und Abwicklungsrisiken im Hinblick auf den aktuellen Marktwert sowie den nominalen Betrag im Vergleich zu den Kreditrisikopositionen insgesamt und den Eigenmitteln;
- e. Anteil der über Finanzmarktinfrastrukturen verarbeiteten Transaktionen, die eine Abwicklung nach dem Grundsatz „Lieferung gegen Zahlung“ vorsehen;
- f. Anteil der entsprechenden Transaktionen an zentrale Gegenparteien und die Wirksamkeit von deren Verlustabsicherungsmechanismen wie Einschusshöhen und Beiträge zum Ausfallfonds und
- g. Existenz, Bedeutung, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Nettingvereinbarungen (Aufrechnung infolge Beendigung bzw. Close-out Netting).
Wesentliche Änderungen des Buchwerts von Vermögenswerten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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