+272. Wenn die zuständigen Behörden es für gerechtfertigt halten, können sie auf Einzelfallbasis …
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272. Wenn die zuständigen Behörden es für gerechtfertigt halten, können sie auf Einzelfallbasis …
Wenn die zuständigen Behörden es für gerechtfertigt halten, können sie auf Einzelfallbasis eine zusätzliche Eigenmittelanforderung für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen festlegen, die die Kriterien des Artikels 12 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen. Solche kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierfirmen unterliegen keinen Empfehlungen zur Säule-2 gemäß Artikel 41 der Richtlinie (EU) 2019/2034.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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