+373. Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden a. etwaig erforderliche …
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373. Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden a. etwaig erforderliche …
Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden - a. etwaig erforderliche Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Bedenken Rechnung zu tragen;
- b. die künftigen Aufsichtsressourcen und die künftige Aufsichtsplanung für die Wertpapierfirma festlegen und entscheiden, ob spezifische Aufsichtsmaßnahmen für die Wertpapierfirma geplant werden sollten;
- c. gegebenenfalls die Notwendigkeit von Frühinterventionsmaßnahmen nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/59/EU bestimmen und
- d. entscheiden, ob die Wertpapierfirma als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ erachtet werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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