+373. Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden a. etwaig erforderliche …

373. Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden a. etwaig erforderliche …

Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden

  • a. etwaig erforderliche Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Bedenken Rechnung zu tragen;
  • b. die künftigen Aufsichtsressourcen und die künftige Aufsichtsplanung für die Wertpapierfirma festlegen und entscheiden, ob spezifische Aufsichtsmaßnahmen für die Wertpapierfirma geplant werden sollten;
  • c. gegebenenfalls die Notwendigkeit von Frühinterventionsmaßnahmen nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/59/EU bestimmen und
  • d. entscheiden, ob die Wertpapierfirma als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ erachtet werden kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/