+384. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
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384. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma eine Änderung des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie verlangen, wenn - a. diese nicht durch geeignete Regelungen im Hinblick auf die Organisationsstruktur, die Governance oder das Risikomanagement und die Risikokontrolle unterstützt werden;
- b. diese nicht durch Kapital- und operationelle Pläne unterstützt werden, wozu auch die Zuweisung entsprechender finanzieller, personeller und technischer/IT-Ressourcen zählt, und/oder
- c. erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells bestehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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