+384. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

384. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma eine Änderung des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie verlangen, wenn

  • a. diese nicht durch geeignete Regelungen im Hinblick auf die Organisationsstruktur, die Governance oder das Risikomanagement und die Risikokontrolle unterstützt werden;
  • b. diese nicht durch Kapital- und operationelle Pläne unterstützt werden, wozu auch die Zuweisung entsprechender finanzieller, personeller und technischer/IT-Ressourcen zählt, und/oder
  • c. erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells bestehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/