+398. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des …
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398. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des …
Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des Firmenrisikos und der zugehörigen Risikomanagement- und Risikokontrollregelungen erkannt wurden, zählen in der Regel schwerpunktmäßig Auflagen, die von der Wertpapierfirma eine Senkung des inhärenten Risikos oder eine Verstärkung der Risikomanagement- und Risikokontrollregelungen verlangen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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