+12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …
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12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …
Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines Freistellungsantrags der Wertpapierfirma von den Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 ausnehmen. Zusammen mit einem solchen Antrag sollte die Wertpapierfirma der zuständigen Behörde alle Informationen zur Verfügung stellen, die diese benötigt, um beurteilen zu können, ob die Anforderungen dieser Leitlinien erfüllt sind. Diese Informationen sollten eine Beschreibung der Tätigkeit der Wertpapierfirma und der Art und Weise enthalten, wie die Wertpapierfirma die Anforderungen für die Freistellung erfüllt. 4 EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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