+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …

19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …

Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken der Wertpapierfirma für ihre Kunden und die Firma selbst, die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten, die Arten der von der Firma ausgeübten Tätigkeiten sowie, soweit verfügbar, die Ergebnisse der gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2019/2034 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/