+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
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19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken der Wertpapierfirma für ihre Kunden und die Firma selbst, die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten, die Arten der von der Firma ausgeübten Tätigkeiten sowie, soweit verfügbar, die Ergebnisse der gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2019/2034 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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