+4.3 Kriterien für die Freistellung
---+18. Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob …
---+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
---+20. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung …
---+21. Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als …
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4.3 Kriterien für die Freistellung
4.3 Kriterien für die Freistellung
1. Übersicht
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Regulierung |
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18. Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob …
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Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob diese Wertpapierfirma auf der Grundlage der Finanzmittel, die für ihre geordnete Abwicklung oder Restrukturierung erforderlich wären, von den Liquiditätsanforderungen ausgenommen werden kann.
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19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
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Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken der Wertpapierfirma für ihre Kunden und die Firma selbst, die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten, die Arten der von der Firma ausgeübten Tätigkeiten sowie, soweit verfügbar, die Ergebnisse der gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2019/2034 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung berücksichtigen.
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20. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung …
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Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung oder Anlageberatung erbringt, ausnehmen, wenn diese Wertpapierfirma Vermögenswerte verwaltet, die ihr von anderen Finanzinstituten übertragen wurden.
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21. Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als …
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Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als auch unter Stressbedingungen erfolgen, die zu einem erhöhten Risiko von Inkongruenzen zwischen Abflüssen und Zuflüssen führen, insbesondere im Hinblick auf Zahlungen im Zusammenhang mit außerbilanziellen Posten oder Rechtskosten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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