+25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …
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25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …
Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Antrags die Kriterien für eine Freistellung nicht erfüllt oder die Kriterien zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich nicht erfüllen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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