+25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …

25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …

Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Antrags die Kriterien für eine Freistellung nicht erfüllt oder die Kriterien zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich nicht erfüllen wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/