+3. Diese Leitlinien finden Anwendung, wenn ein Transferinstrument Teil der bevorzugten …

3. Diese Leitlinien finden Anwendung, wenn ein Transferinstrument Teil der bevorzugten …

Diese Leitlinien finden Anwendung, wenn ein Transferinstrument Teil der bevorzugten Abwicklungsstrategie ist. Allerdings können die Abwicklungsbehörden beschließen, die für die Abwicklungsinstrumente spezifischen Teile dieser Leitlinien (z. B. Transferstrategien) für Institute anzuwenden, deren geplante bevorzugte Abwicklungsstrategie sich nicht auf diese Instrumente stützt, wie etwa Strategien, die Transferinstrumente nur als alternative Strategie vorsehen, wie in Artikel 22 Unterabsatz 1 Nummer 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission erwähnt3 .


3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission vom 23. März 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen der Inhalt von Sanierungsplänen, Abwicklungsplänen und Gruppenabwicklungsplänen, die Mindestkriterien, anhand deren die zuständige Behörde Sanierungs- und Gruppensanierungspläne zu bewerten hat, die Voraussetzungen für gruppeninterne finanzielle Unterstützung, die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Bewerter, die vertragliche Anerkennung von Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen, die Verfahren und Inhalte von Mitteilungen und Aussetzungsbekanntmachungen und die konkrete Arbeitsweise der Abwicklungskollegien festgelegt wird (ABl. L 184 vom 8.7.2016, S. 1).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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