+39. Um die Abwicklungsbehörden zu unterstützen, sollten die Institute rechtliche Verflechtungen …
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39. Um die Abwicklungsbehörden zu unterstützen, sollten die Institute rechtliche Verflechtungen …
Um die Abwicklungsbehörden zu unterstützen, sollten die Institute rechtliche Verflechtungen zwischen dem wesentlichen Teil des Übertragungsumfangs und dem Restinstitut ermitteln, was unter anderem Folgendes einschließt: - a. Auf unternehmensinterner Ebene: I) institutsübergreifende Eigentumsinstrumente,
- ii) steuerliche Verbindungen, iii) gegebenenfalls Verpflichtungen gegenüber anderen Genossenschaftsmitgliedern, iv) rechtliche Beziehung zwischen den Unternehmen und einem Solidaritätsmechanismus oder institutsbezogenen Sicherungssystemen, v) relevante Verträge mit Ausschlussklauseln wie Joint Venture oder andere Partnerschaften beispielsweise mit Versicherungsgesellschaften.
- b. Auf Ebene der Organisationseinheiten: rechtliche Verflechtungen aufgrund bestehender Dienstleistungsverpflichtungen, eventuell im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen, Arbeitnehmerverträge und Tarifverträge10 sowie mit den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der einzelnen Einheiten verbundene Vertragsbestimmungen.
10 Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/23/EG zum Übergang von Unternehmen und Artikel 34 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU findet möglicherweise die Automatik einer Übertragung von Arbeitnehmerverträgen im Rahmen einer Übertragung unter Nutzung des Brückeninstituts, mithilfe einer Veräußerung des Unternehmens oder von Instrumenten der Ausgliederung von Vermögenswerten keine Anwendung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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