+86. Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene …

86. Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene …

Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene der einzelnen Elemente (Verbindlichkeiten, Vermögenswerte und Rechte) unterstützen, darunter

  • - eine Zuordnung der kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche zu den einzelnen Elementen;
  • - eine Einstufung der Elemente (wie etwa die Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeit; Informationen zur Gegenpartei und Art der Sicherheit);
  • - die Qualität der Vermögenswerte und Risikoindikatoren (wie eine Einstufung bediente Kredite/notleidende Kredite, risikogewichtete Aktiva und Angaben zur Sicherheit, hochwertige liquide Mittel);
  • - rechtliche Aspekte (wie geltendes Recht und Anerkennung der Übertragungsbefugnisse nach der Richtlinie 2014/59/EU sowie etwaige vertragliche Hindernisse für die Übertragbarkeit des entsprechenden Instruments);
  • - gegebenenfalls Buchungsdaten (wie Buchwert, außerbilanzieller Wert und Höhe der Rückstellung für Kreditverluste).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/