+86. Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene …
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86. Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene …
Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene der einzelnen Elemente (Verbindlichkeiten, Vermögenswerte und Rechte) unterstützen, darunter - - eine Zuordnung der kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche zu den einzelnen Elementen;
- - eine Einstufung der Elemente (wie etwa die Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeit; Informationen zur Gegenpartei und Art der Sicherheit);
- - die Qualität der Vermögenswerte und Risikoindikatoren (wie eine Einstufung bediente Kredite/notleidende Kredite, risikogewichtete Aktiva und Angaben zur Sicherheit, hochwertige liquide Mittel);
- - rechtliche Aspekte (wie geltendes Recht und Anerkennung der Übertragungsbefugnisse nach der Richtlinie 2014/59/EU sowie etwaige vertragliche Hindernisse für die Übertragbarkeit des entsprechenden Instruments);
- - gegebenenfalls Buchungsdaten (wie Buchwert, außerbilanzieller Wert und Höhe der Rückstellung für Kreditverluste).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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