+88. Institute sollten zur Messung und Überwachung des IRRBB jeweils mindestens eine Messgröße des …
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88. Institute sollten zur Messung und Überwachung des IRRBB jeweils mindestens eine Messgröße des …
Institute sollten zur Messung und Überwachung des IRRBB jeweils mindestens eine Messgröße des Nettozinsertrags zuzüglich Marktwertänderungen und eine EV-Messmethode verwenden, die in Kombination miteinander alle IRRBB-Komponenten erfassen. Große Institute mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten, insbesondere Institute der Kategorien 1 und 2 der SREP-Leitlinien, und Institute mit komplexen oder hochentwickelten Geschäftsmodellen sollten mehrere Messmethoden für IRRBB (siehe Anhang II) verwenden. 4.3.3 Zinsschockszenarien für das laufende Management
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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