+23. Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in …

23. Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in …

Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in ihren Strategien und Verfahren die zur Feststellung der Identität des Kunden erforderlichen Informationen, die Arten von Dokumenten, Daten oder Informationen, die das Institut zur Überprüfung der Identität des Kunden verwendet, und die Art und Weise, wie diese Informationen überprüft werden, darlegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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