+23. Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in …
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23. Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in …
Zusätzlich zu den in Absatz 9 genannten Punkten sollten die Kredit- und Finanzinstitute in ihren Strategien und Verfahren die zur Feststellung der Identität des Kunden erforderlichen Informationen, die Arten von Dokumenten, Daten oder Informationen, die das Institut zur Überprüfung der Identität des Kunden verwendet, und die Art und Weise, wie diese Informationen überprüft werden, darlegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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