+29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …
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29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …
Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes Mitgliedsinstitut auf der Grundlage einer Reihe von Risikoindikatoren aus jeder der folgenden fünf Risikokategorien berechnen: - a. Kapital: Die Indikatoren sollten das Niveau der Verlustausgleichsfähigkeit des Mitgliedsinstituts widerspiegeln.
- b. Liquiditäts- und Finanzausstattung: Die Indikatoren sollten die Fähigkeit des Instituts messen, seine kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit ohne nachteilige Auswirkungen auf seine Finanzlage zu bedienen.
- c. Qualität der Aktiva: Die Indikatoren sollten den Umfang messen, in dem ein Mitgliedsinstitut wahrscheinlich Kreditverluste erleiden wird.
- d. Geschäftsmodell und Unternehmensführung: Die Indikatoren sollten das Risiko messen, das sich aus dem derzeitigen Geschäftsmodell und den strategischen Plänen des Mitgliedsinstituts, der Qualität der internen Governance und der internen Kontrollen des Mitgliedsinstituts ergibt.
- e. Potenzielle Verluste für das Einlagensicherungssystem: Die Indikatoren sollten die auf seine Inanspruchnahme zurückgehenden potenziellen Verluste für das Einlagensicherungssystem widerspiegeln, die es wahrscheinlich nicht wiedererlangen wird.
Kernrisikoindikatoren
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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