+29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …

29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …

Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes Mitgliedsinstitut auf der Grundlage einer Reihe von Risikoindikatoren aus jeder der folgenden fünf Risikokategorien berechnen:

  • a. Kapital: Die Indikatoren sollten das Niveau der Verlustausgleichsfähigkeit des Mitgliedsinstituts widerspiegeln.
  • b. Liquiditäts- und Finanzausstattung: Die Indikatoren sollten die Fähigkeit des Instituts messen, seine kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit ohne nachteilige Auswirkungen auf seine Finanzlage zu bedienen.
  • c. Qualität der Aktiva: Die Indikatoren sollten den Umfang messen, in dem ein Mitgliedsinstitut wahrscheinlich Kreditverluste erleiden wird.
  • d. Geschäftsmodell und Unternehmensführung: Die Indikatoren sollten das Risiko messen, das sich aus dem derzeitigen Geschäftsmodell und den strategischen Plänen des Mitgliedsinstituts, der Qualität der internen Governance und der internen Kontrollen des Mitgliedsinstituts ergibt.
  • e. Potenzielle Verluste für das Einlagensicherungssystem: Die Indikatoren sollten die auf seine Inanspruchnahme zurückgehenden potenziellen Verluste für das Einlagensicherungssystem widerspiegeln, die es wahrscheinlich nicht wiedererlangen wird.

Kernrisikoindikatoren

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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