+39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …
|
39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …
Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU vorgesehene Option anwendet, den Wert der Risikoindikatoren konsolidiert berechnen, um zu ermöglichen, dass die Zentralorganisation und alle Kreditinstitute, die dieser Zentralorganisation nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dauerhaft zugeordnet sind, als Ganzes der für die Zentralorganisation und die ihr zugeordneten Kreditinstitute festgelegten Risikogewichtung auf konsolidierter Basis unterliegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|