+39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …

39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …

Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU vorgesehene Option anwendet, den Wert der Risikoindikatoren konsolidiert berechnen, um zu ermöglichen, dass die Zentralorganisation und alle Kreditinstitute, die dieser Zentralorganisation nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dauerhaft zugeordnet sind, als Ganzes der für die Zentralorganisation und die ihr zugeordneten Kreditinstitute festgelegten Risikogewichtung auf konsolidierter Basis unterliegen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/