+76. Wenn die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde dem …

76. Wenn die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde dem …

Wenn die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde dem Einlagensicherungssystem gestattet, anstelle der verlaufbasierten Beitragsmethode eine bestandsbasierte Beitragsmethode anzuwenden, sollte das Einlagensicherungssystem anstelle der in Absatz 14 beschriebenen Formel die folgende Berechnungsformel anwenden:

𝐶𝐶 𝑖𝑖 = 𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑛𝑛𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑖𝑖𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏 ∗𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 ∗𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑖𝑖 ∗ µ

−�𝑍𝑍𝑔𝑔𝑀𝑀 ü 𝑍𝑍𝑍𝑍𝑖𝑖𝑝𝑝ℎ 𝐶𝐶 𝑖𝑖 𝑣𝑣𝑝𝑝𝑍𝑍 𝑣𝑣𝑝𝑝𝑝𝑝ℎ𝑝𝑝𝑝𝑝𝑍𝑍𝑝𝑝ℎ𝑝𝑝𝑍𝑍𝑝𝑝𝑝𝑝𝑍𝑍 𝑍𝑍𝑝𝑝𝑖𝑖𝑍𝑍𝑝𝑝 ä 𝑍𝑍𝐹𝐹𝑝𝑝𝑍𝑍 Dabei gilt:

𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑛𝑛𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑖𝑖𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏𝑏= bestandsbasierter Beitragssatz (identisch für alle Mitgliedsinstitute in einem bestimmten Zeitraum) = Summe der Beiträge des

∑𝑍𝑍𝑔𝑔𝑀𝑀 ü 𝑍𝑍𝑍𝑍𝑖𝑖𝑝𝑝ℎ 𝐶𝐶 𝑖𝑖 𝑣𝑣𝑝𝑝𝑍𝑍 𝑣𝑣𝑝𝑝𝑝𝑝ℎ𝑝𝑝𝑝𝑝𝑍𝑍𝑝𝑝ℎ𝑝𝑝𝑍𝑍𝑝𝑝𝑝𝑝𝑍𝑍 Mitgliedsinstituts 𝑍𝑍𝑝𝑝𝑖𝑖𝑍𝑍𝑝𝑝 ä 𝑍𝑍𝐹𝐹𝑝𝑝𝑍𝑍 „i“ für vorhergehende Zeiträume

abzüglich etwaiger Anpassungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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