+36. Die zuständigen Behörden sollten, soweit dies angemessen und realisierbar ist, die von den …
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36. Die zuständigen Behörden sollten, soweit dies angemessen und realisierbar ist, die von den …
Die zuständigen Behörden sollten, soweit dies angemessen und realisierbar ist, die von den Instituten durchgeführten Bewertungen und Berechnungen insbesondere in den folgenden Bereichen überprüfen: - a. Realisierbarkeit/Wahrscheinlichkeit, dass eine Sanierungsoption erfolgreich umgesetzt wird, einschließlich der Überprüfung der Realisierbarkeit der Sanierungsoptionen, wenn angenommen wird, dass diese unrealistisch sind oder nicht auf einer angemessenen Bewertung gemäß den Absätzen 16 bis 18 beruhen;
- b. den Zeitrahmen für die Umsetzung der Sanierungsoptionen, einschließlich der Verlängerung des erwarteten Zeitrahmens für ihre Umsetzung, falls die Bewertung des Instituts als unrealistisch erachtet wird. In Fällen, in denen der Zeitrahmen für die Sanierungsoptionen den in Absatz 24 festgelegten Zeitrahmen überschreiten würde, sollten bei der Bewertung der ORC durch die zuständige Behörde nur die innerhalb der relevanten Fristen beobachteten Auswirkungen berücksichtigt werden;
- c. Bewertung der quantitativen Auswirkungen der Sanierungsoptionen, darunter durch Anpassung der Auswirkungen nach unten oder durch Anwendung von Abschlägen auf die von den Instituten vorgelegten Quantifizierungen, wenn die wahrscheinlichen Auswirkungen der Sanierungsoptionen nicht auf realistischen und plausiblen Annahmen und Quantifizierungen beruhen;
- d. zusätzliche einschränkende Faktoren im Zusammenhang mit der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Umsetzung von Sanierungsoptionen gemäß Absatz 29, auch durch Streichung der Auswirkungen bestimmter Optionen oder ihre Anpassung nach unten, wenn eine Verbindung zwischen einigen von ihnen festgestellt wird, wobei unter anderem den Optionen mit dem höchsten Realisierbarkeitsgrad und/oder den wesentlichsten Auswirkungen im gegebenen Umsetzungszeitraum Vorrang eingeräumt wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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