+41. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder …
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41. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder …
Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder das Lohngefälle zwischen männlichen und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane nicht berechnet werden kann, da die Kategorie nicht beide Geschlechter umfasst, sollten die Institute und Wertpapierfirmen anstelle der Berechnung des Prozentsatzes den Wert „N/A“ (nicht verfügbar) angeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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