+41. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder …

41. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder …

Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder das Lohngefälle zwischen männlichen und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane nicht berechnet werden kann, da die Kategorie nicht beide Geschlechter umfasst, sollten die Institute und Wertpapierfirmen anstelle der Berechnung des Prozentsatzes den Wert „N/A“ (nicht verfügbar) angeben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/