+(ii) Änderungen im Abschnitt „Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“
---+8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …
---+9. In Absatz 12 werden die Punkte f und m gestrichen.

(ii) Änderungen im Abschnitt „Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“

(ii) Änderungen im Abschnitt „Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …

In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 und in der Verordnung (EU) 2023/1113 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:“

9. In Absatz 12 werden die Punkte f und m gestrichen.

In Absatz 12 werden die Punkte f und m gestrichen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/