+8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …
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8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …
In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 und in der Verordnung (EU) 2023/1113 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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