+8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …

8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …

In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 und in der Verordnung (EU) 2023/1113 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/