+22. In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der …

22. In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der …

In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt:

„d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der Lage, mit hinreichender Sicherheit zu überprüfen, dass seine Kunden nicht in den in Buchstabe a der Leitlinie 8.8 genannten Ländern ansässig sind, unter anderem durch Überprüfung der IP-Adressen seiner Kunden oder auf andere Weise in Fällen, in denen dies nach den Richtlinien und Verfahren des Respondenzinstituts erforderlich ist.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/