+22. In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der …
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22. In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der …
In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der Lage, mit hinreichender Sicherheit zu überprüfen, dass seine Kunden nicht in den in Buchstabe a der Leitlinie 8.8 genannten Ländern ansässig sind, unter anderem durch Überprüfung der IP-Adressen seiner Kunden oder auf andere Weise in Fällen, in denen dies nach den Richtlinien und Verfahren des Respondenzinstituts erforderlich ist.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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