+24. Leitlinie 9.3 erhält folgende Fassung: „9.3. Banken sollten neben den in Titel I dieser …
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24. Leitlinie 9.3 erhält folgende Fassung: „9.3. Banken sollten neben den in Titel I dieser …
Leitlinie 9.3 erhält folgende Fassung: „9.3. Banken sollten neben den in Titel I dieser Leitlinien genannten Risikofaktoren und Maßnahmen auch die folgenden Risikofaktoren und Maßnahmen berücksichtigen. Banken, die Vermögensverwaltungsdienste erbringen, sollten auch die sektorspezifische Leitlinie 12 beachten; solche, die Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste anbieten, sollten auch die sektorspezifische Leitlinie 18 beachten und diejenigen, die Krypto-Dienstleistungen erbringen, sollten die sektorspezifische Leitlinie 21 beachten.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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