+27. In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit …

27. In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit …

In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„9.18. Soweit nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässig, kann sich eine Bank bei Geschäftsbeziehungen mit geringem Risiko aufgrund der Bewertung des Risikoprofils des betreffenden Kunden jedoch auch für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten entscheiden, sofern:“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/