+27. In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit …
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27. In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit …
In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässig, kann sich eine Bank bei Geschäftsbeziehungen mit geringem Risiko aufgrund der Bewertung des Risikoprofils des betreffenden Kunden jedoch auch für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten entscheiden, sofern:“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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