+18. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags …

18. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags …

Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags zu erteilen, wenn die gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2033 berechneten Eigenmittelanforderungen höher sind als die gemäß Artikel 7 dieser Verordnung berechneten Eigenmittelanforderungen mit einem indikativen Prozentsatz von mindestens 125 % dieser Eigenmittelanforderungen, und die Wertpapierfirmengruppe die in Abschnitt 4.2 oder in den Abschnitten 4.3 und 4.4 festgelegten Kriterien erfüllt. Für die Zwecke der Berechnung des in diesem Absatz genannten Prozentsatzes sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Fremdwährungsrisiko für die gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2033 berechneten Eigenmittelanforderungen und die gemäß Artikel 7 dieser Verordnung berechneten Anforderungen auf dieselbe Weise berechnet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/