+19. Die Eigenmittelanforderungen eines Tochterunternehmens in einem Drittland sollten auf der Ebene …

19. Die Eigenmittelanforderungen eines Tochterunternehmens in einem Drittland sollten auf der Ebene …

Die Eigenmittelanforderungen eines Tochterunternehmens in einem Drittland sollten auf der Ebene dieses Tochterunternehmens mit einem angemessenen Maß an Vorsicht bestimmt werden, wie im folgenden Absatz dargelegt (Nominaleigenmittelanforderung). Die Bestimmung sollte von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft sowie von jedem unmittelbaren Mutterunternehmen des betreffenden Drittlandtochterunternehmens vorgenommen werden, sofern dies von der zuständigen Behörde verlangt wird. Die Eigenmittel sollten auf der Ebene des ersten Mutterunternehmens dieses Drittlandtochterunternehmens in der Union gehalten werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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