+11. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine gesonderte …

11. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine gesonderte …

Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine gesonderte Besicherung, die für gesonderte Tranchen, gesonderte Teile der Tranchen oder gesonderte zugrunde liegende Risikopositionen im Rahmen der Besicherungsvereinbarung gewährt wird, nicht als Absicherung angesehen werden, die über den durch die Besicherungsvereinbarung erzielten Schutz hinausgeht.

Zusicherungen und Gewährleistungen (Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Ein Unternehmen der Gruppe, zu der der Originator gehört

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/