+19. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Kriterien …
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19. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Kriterien …
Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Kriterien dann als „eindeutig“ angesehen werden, wenn ihre Einhaltung unter rechtlichen und/oder tatsächlichen Gesichtspunkten von einem Gericht oder einem Schiedsgericht festgestellt werden kann. Anerkennungskriterien für Risikopositionen, die nach Abschluss der Transaktion hinzugefügt werden
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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