+20. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Erfüllung von …

20. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Erfüllung von …

Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Erfüllung von Anerkennungskriterien, „die mindestens so streng sind wie bei der ursprünglichen Auswahl der zugrunde liegenden Risikopositionen“ als Anerkennungskriterien angesehen werden, die mindestens so streng sind wie die Anerkennungskriterien, die bei Abschluss der Transaktion auf die ursprünglichen zugrunde liegenden Risikopositionen angewandt wurden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/