+22. Artikel 26b Absatz 7 vierter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 enthält eine …
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22. Artikel 26b Absatz 7 vierter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 enthält eine …
Artikel 26b Absatz 7 vierter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 enthält eine abschließende Liste der Umstände, unter denen eine zugrunde liegende Risikoposition aus der Transaktion herausgenommen werden kann. Homogenität, Verpflichtungen der zugrunde liegenden Risikopositionen, periodische Zahlungsströme, keine übertragbaren Wertpapiere (Artikel 26b Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402) Vertraglich verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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