+25. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sind …
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25. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sind …
Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sind unter wesentlichen Änderungen der Vergabestandards, die in vollem Umfang offengelegt werden müssen, wesentliche Änderungen der Vergabestandards zu verstehen, die auf die Risikopositionen angewendet werden, die dem Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen nach Abschluss der Verbriefung im Zusammenhang mit der Wiederauffüllung oder der Portfolioverwaltung, wie in den Absätzen 20 und 21 beschrieben, hinzugefügt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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