+69. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 können, falls der …

69. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 können, falls der …

Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 können, falls der Originator keine den dort festgelegten Anforderungen entsprechenden Daten vorlegen kann, externe Daten herangezogen werden, die öffentlich zugänglich sind oder von einem Dritten, beispielsweise einer Ratingagentur oder einem anderen Marktteilnehmer, bereitgestellt werden, sofern alle übrigen Anforderungen des oben genannten Artikels erfüllt sind.

Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen im Wesentlichen ähneln

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/