+91. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe e der Verordnung (EU) …

91. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe e der Verordnung (EU) …

Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der „endgültige Verlustbetrag“ als die „endgültige Abschätzung des Verlusts des Originators“ gemäß Artikel 26e Absatz 3 erster Unterabsatz der genannten Verordnung verstanden werden, wenn für eine zugrunde liegende Risikoposition in Bezug auf ein Kreditereignis am Ende des in der Besicherungsvereinbarung festgelegten Verlängerungszeitraums noch keine endgültige Ausgleichszahlung geleistet wurde.

Vorzeitige Beendigung durch den Originator (Artikel 26e Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit des ursprünglichen Referenzportfolios

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/