+92. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe d der Verordnung (EU) …

92. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe d der Verordnung (EU) …

Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (WAL) des ursprünglichen Referenzportfolios berechnet werden, indem nur die aus Kapital bestehenden Rückzahlungen zeitlich gewichtet werden, ohne dass Annahmen hinsichtlich vorzeitiger Rückzahlungen oder Zahlungen in Bezug auf von den Schuldnern der zugrunde liegenden Risikopositionen zu entrichtende Gebühren oder Zinsen berücksichtigt werden.

Wiederauffüllungs- oder revolvierende Periode

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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