+95. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen …

95. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen …

Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen regulatorischen erwarteten Verlustbeträge aller zugrunde liegenden Risikopositionen für das betreffende Jahr unter Berücksichtigung der Anzahl von einem Jahr entsprechenden Zahlungsperioden und durch Multiplikation des Prozentsatzes, den der erwartete Verlustbetrag für die verbrieften Risikopositionen zum Abschlussstichtag der Transaktion darstellt, mit dem ausstehenden Gesamtsaldo des Portfolios der nicht notleidenden verbrieften Risikopositionen zu Beginn dieses Einjahreszeitraums berechnet werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/