+95. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen …
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95. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen …
Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen regulatorischen erwarteten Verlustbeträge aller zugrunde liegenden Risikopositionen für das betreffende Jahr unter Berücksichtigung der Anzahl von einem Jahr entsprechenden Zahlungsperioden und durch Multiplikation des Prozentsatzes, den der erwartete Verlustbetrag für die verbrieften Risikopositionen zum Abschlussstichtag der Transaktion darstellt, mit dem ausstehenden Gesamtsaldo des Portfolios der nicht notleidenden verbrieften Risikopositionen zu Beginn dieses Einjahreszeitraums berechnet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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