+12.2 IKT-Risikomanagement
---+95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …
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12.2 IKT-Risikomanagement
12.2 IKT-Risikomanagement
1. Übersicht
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Regulierung |
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95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …
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Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 entspricht. In diesem Zusammenhang sollten die Emittenten von ART über eine internen Governance und einen internen Kontrollrahmen verfügen, die ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleisten, um ein hohes Maß an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen15 .
15 Siehe Verordnung (EU) 2022/2554, ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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