+12.2 IKT-Risikomanagement
---+95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …

12.2 IKT-Risikomanagement

12.2 IKT-Risikomanagement

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …

Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 entspricht. In diesem Zusammenhang sollten die Emittenten von ART über eine internen Governance und einen internen Kontrollrahmen verfügen, die ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleisten, um ein hohes Maß an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen15 .


15 Siehe Verordnung (EU) 2022/2554, ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/