+Leitlinien
---+Titel I - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
------+14. Die Emittenten von ART und die zuständigen Behörden sollten bei der Anwendung und Umsetzung …
------+15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …
------+16. Emittenten von ART, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden, sollten über …
---+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans
---+1. Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
------+17. Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 muss das Leitungsorgan eines Emittenten von ART …
------+18. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
------+19. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
------+20. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten mindestens die Festlegung, Genehmigung und die …
------+21. Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der in Ziffer 20 aufgeführten …
------+22. Das Leitungsorgan sollte den Prozess der Offenlegung, insbesondere gemäß Artikel 30 der …
------+23. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
------+24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
------+25. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
------+26. Wenn Emittenten von ART juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
---+2. Leitungsfunktion des Leitungsorgans
------+27. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
------+28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
------+29. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion sollte von den Mitarbeitern vorgelegte …
------+30. Gegebenenfalls sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Leitungsorgan in seiner …
---+3. Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
------+31. Unbeschadet der nach dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
---+Titel III – Rahmen für die Governance
---+4. Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
------+32. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass der Emittent von ART über …
------+33. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über angemessene …
------+34. Die Struktur des Emittenten von ART sollte weder die Fähigkeit des Leitungsorgans zur …
------+35. Das Leitungsorgan sollte gegebenenfalls bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der …
------+36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …
------+37. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur eines Emittenten von ART und …
------+38. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Beschränkungen des Emittenten von ART …
------+39. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
------+40. Emittenten von ART sollten bei ihrer Entscheidungsfindung die Ergebnisse einer Risikobewertung …
------+41. In jedem Fall sollten die Emittenten von ART keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
------+42. Emittenten von ART sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre …
------+43. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich ihrer Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften …
---+5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
------+44. Soweit anwendbar, sollten die Emittenten von ART sicherstellen, dass die Regelungen, Verfahren …
------+45. Zwar können Richtlinien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch …
---+6. Auslagerung
------+46. Das Leitungsorgan sollte die Auslagerungsrichtlinien eines Emittenten von ART genehmigen sowie …
------+47. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen der Inanspruchnahme einer Auslagerung auf …
------+48. Die Richtlinien sollten die Berichterstattungs- und Überwachungsregelungen enthalten, die vom …
------+49. Die Auslagerung von Funktionen darf nicht zur Delegation der Verantwortlichkeiten des …
------+50. In den Auslagerungsrichtlinien sollte geregelt werden, dass Auslagerungsvereinbarungen eine …
------+51. Die Emittenten von ART sollten stets eine ausreichende Substanz wahren und nicht zu „leeren …
---+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
---+7. Risikokultur
------+52. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
------+53. Emittenten von ART sollten eine integrierte und unternehmensweite Risikokultur entwickeln, die …
------+54. Emittenten von ART sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und …
------+55. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
------+56. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
---+8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
------+57. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
------+58. Die Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
------+59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
------+60. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der soliden Regelungen zur internen …
------+61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …
------+62. Die Emittenten von ART sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
---+Titel V – Interner Kontrollrahmen und -mechanismen
---+9. Interner Kontrollrahmen
------+63. Die Emittenten von ART sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …
------+64. Der interne Kontrollrahmen der Emittenten von ART sollte auf individueller Basis an die …
------+65. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
------+66. Der interne Kontrollrahmen eines Emittenten von ART sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame …
---+10. Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
------+67. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+68. Ein Emittent von ART sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten …
------+69. Die Emittenten von ART sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
------+70. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
------+71. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
---+11. Risikomanagementrahmen
------+72. Als Teil des gesamten internen Kontrollrahmens sollten Emittenten von ART über einen …
------+73. Der Rahmen für das Risikomanagement sollte den Emittenten von ART in die Lage versetzen, in …
------+74. Der Risikomanagementrahmen eines Emittenten von ART sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite …
------+75. Der Risikomanagementrahmen eines Emittenten von ART sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
------+76. Der Risikomanagementrahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
------+77. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
------+78. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
---+12. Steuerung operationeller Risiken und operationale Resilienz
------+79. Ein Emittent von ART sollte über einen angemessenen Rahmen für das Steuerung operationeller …
------+80. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte als Teil des Risikomanagementrahmens …
------+81. Das Leitungsorgan stellt sicher, dass diese Strategien und Verfahren wirksam umgesetzt werden …
------+82. Ein Emittent von ART sollte die Verantwortlichkeiten für das Bewertungs- und Managementsystem …
------+83. Ein Emittent von ART sollte seine Exponierung gegenüber operationellen Risiken ermitteln …
------+84. Der Emittent von ART sollte seine kritischen Geschäftsabläufe im Einklang mit seinem Konzept …
------+85. Der Rahmen für das Management des operationellen Risikos und der operationalen Resilienz sollte …
------+86. Es sollte ein System der Berichterstattung an das Leitungsorgan eingeführt werden, das …
------+87. Der Emittent von ART sollte das mit seinen Tätigkeiten, Prozessen und Systemen verbundene …
------+88. Unter Berücksichtigung von Titel I über die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit …
------+89. Hinsichtlich Titel I können Emittenten von ART qualitative Ansätze für die Risikobewertung …
---+12.1 Genehmigung neuer Produkte, Systeme und Verfahren
------+90. Der Emittent von ART sollte über Strategien und Verfahren für die Bewertung und Genehmigung …
------+91. Das Genehmigungsverfahren sollte alle Risiken, einschließlich rechtlicher und IKT-Risiken, bei …
------+92. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollten auch die Auswirkungen auf die Erbringung …
------+93. Die Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass die Entwicklung der Risiken im Zusammenhang …
------+94. Die Emittenten von ART sollten über ein starkes internes Kontrollsystem gemäß Titel V verfügen …
---+12.2 IKT-Risikomanagement
------+95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …
---+12.3 Vereinbarungen mit Drittunternehmen über die Verwaltung des Reservevermögens, die Anlage des Reservevermögens, die Verwahrung des Reservevermögens oder den öffentlichen Vertrieb der vermögenswertreferenzierten Token
------+96. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART, der Vereinbarungen mit Drittunternehmen für die …
------+97. Diese Richtlinien sollten die zentralen Phasen des Lebenszyklus dieser Vereinbarungen mit …
------+98. Emittenten von ART sollten die potenziellen Auswirkungen von Vereinbarungen mit …
------+99. Bei der Risikobewertung sollte der Emittent von ART auch den erwarteten Nutzen und die …
------+100. Bei der Durchführung der Risikobewertung vor der Inanspruchnahme eines Drittunternehmens und …
------+101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …
------+102. Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass das Drittunternehmen über eine hinreichende …
------+103. Zu den zusätzlichen Faktoren, die bei der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung eines …
------+104. Die Emittenten von ART sollten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die …
------+105. Emittenten von ART sollten jederzeit sicherstellen, dass der Drittanbieter, den sie für den …
---+13. Interne Kontrollfunktionen
------+106. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
------+107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …
---+13.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
------+108. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
------+109. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
------+110. Die Emittenten von ART sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des …
---+13.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
------+111. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
---+13.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
------+112. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
------+113. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IKT-Systeme und Unterstützung zur …
---+14. Risikomanagementfunktion
------+114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …
------+115. Die Risikomanagementfunktion sollte erforderlichenfalls direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
------+116. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
------+117. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+118. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion ein zentraler organisatorischer …
------+119. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
---+14.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
------+120. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
---+14.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
------+121. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Produkten, Prozessen oder Systemen oder …
------+122. Die Risikomanagementfunktion sollte bewerten, wie sich die ermittelten Risiken auf die …
---+14.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
------+123. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
------+124. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
------+125. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
------+126. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
------+127. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil des Emittenten …
------+128. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
------+129. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Minderung ermittelter Risiken bewerten. …
---+14.4 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikoappetit und -limite
------+130. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit oder die Risikolimite …
------+131. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, um sicherzustellen …
---+14.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
------+132. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …
------+133. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
------+134. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
------+135. Die Emittenten von ART sollten solidere Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …
---+15. Compliance-Funktion
------+136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
------+137. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
------+138. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+139. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
------+140. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
------+141. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
------+142. Die Emittenten von ART sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
---+16. Funktion der Internen Revision
------+143. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
------+144. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
------+145. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
------+146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
------+147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
------+148. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse des Emittenten von ART …
------+149. Die interne Revision sollte die Angemessenheit der Prozesse für die Entwicklung der …
------+150. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten emittentenweiten Zugang zu allen …
------+151. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
------+152. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
------+153. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
------+154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …
---+Titel VI – Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs
------+155. Unbeschadet der geltenden Anforderungen im Rahmen von DORA sollten die Emittenten von ART im …
------+156. Die Geschäftstätigkeit eines Emittenten von ART hängt von verschiedenen entscheidenden …
------+157. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte ein …
------+158. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Emittent von ART Folgendes …
------+159. Notfallpläne, Pläne zur Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie Wiederherstellungspläne sind …
---+Titel VII – Transparenz
------+160. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern des Emittenten …
------+161. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
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Leitlinien
Leitlinien
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Titel I - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
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Titel I - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
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Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans
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Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans
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1. Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
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1. Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
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2. Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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2. Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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3. Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
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3. Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
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Titel III – Rahmen für die Governance
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Titel III – Rahmen für die Governance
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4. Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
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4.1 Organisatorischer Rahmen
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5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
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5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
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6. Auslagerung
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6. Auslagerung
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Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
|
Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
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|
7. Risikokultur
|
7. Risikokultur
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8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
|
8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
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Titel V – Interner Kontrollrahmen und -mechanismen
|
Titel V – Interner Kontrollrahmen und -mechanismen
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9. Interner Kontrollrahmen
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9. Interner Kontrollrahmen
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10. Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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10. Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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11. Risikomanagementrahmen
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11. Risikomanagementrahmen
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12. Steuerung operationeller Risiken und operationale Resilienz
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12. Steuerung operationeller Risiken und operationale Resilienz
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12.1 Genehmigung neuer Produkte, Systeme und Verfahren
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12.1 Genehmigung neuer Produkte, Systeme und Verfahren
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|
12.2 IKT-Risikomanagement
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12.2 IKT-Risikomanagement
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12.3 Vereinbarungen mit Drittunternehmen über die Verwaltung des Reservevermögens, die Anlage des Reservevermögens, die Verwahrung des Reservevermögens oder den öffentlichen Vertrieb der vermögenswertreferenzierten Token
|
12.3 Vereinbarungen mit Drittunternehmen über die Verwaltung des Reservevermögens, die Anlage des Reservevermögens, die Verwahrung des Reservevermögens oder den öffentlichen Vertrieb der vermögenswertreferenzierten Token
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13. Interne Kontrollfunktionen
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13. Interne Kontrollfunktionen
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13.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
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13.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
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13.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
|
13.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
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13.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
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13.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
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|
14. Risikomanagementfunktion
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14. Risikomanagementfunktion
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14.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
|
14.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
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14.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
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14.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
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14.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
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14.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
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14.4 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikoappetit und -limite
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14.4 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikoappetit und -limite
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14.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
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14.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
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15. Compliance-Funktion
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15. Compliance-Funktion
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16. Funktion der Internen Revision
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16. Funktion der Internen Revision
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Titel VI – Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs
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Titel VI – Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs
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Titel VII – Transparenz
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Titel VII – Transparenz
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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