+37. Damit Überschreitungen der Indikatorschwellenwerte des Sanierungsplans ihr Warnpotenzial …

37. Damit Überschreitungen der Indikatorschwellenwerte des Sanierungsplans ihr Warnpotenzial …

Damit Überschreitungen der Indikatorschwellenwerte des Sanierungsplans ihr Warnpotenzial wirksam entfalten können, sollten die Emittenten in ihrem Sanierungsplan festlegen, dass sie unverzüglich und in jedem Fall:

  • • innerhalb von 24 Stunden nach Überschreitung eines Sanierungsplanindikators das Leitungsorgan des Emittenten informieren, indem das einschlägige Eskalationsverfahren eingeleitet wird, um sicherzustellen, dass jede Überschreitung zur Kenntnis genommen wird und, soweit relevant, geeignete Maßnahmen ergriffen werden, und
  • • die zuständige Behörde spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung des internen Eskalationsprozesses über die Überschreitung des Schwellenwerts für den Sanierungsplanindikator unterrichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/