+43. In Bezug auf die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Sanierungsoptionen …
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43. In Bezug auf die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Sanierungsoptionen …
In Bezug auf die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Sanierungsoptionen sollten die Emittenten Folgendes vorsehen: - a) im Sanierungsplan sollte ein Höchstbetrag für Liquiditätsgebühren festgelegt werden, die auf Rücktäusche erhoben werden, und sollte bestimmt werden, wie die Dauer der Maßnahme öffentlich bekanntgegeben wird,
- b) bei der Festlegung des Höchstbetrags der Liquiditätsgebühren, die auf Rücktausche erhoben werden, sollten die Emittenten sicherstellen, dass diese Sanierungsoption nicht als Mittel zur Erhöhung ihrer Liquiditätsressourcen auf Kosten der Inhaber der Token eingesetzt wird. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass diese Sanierungsoption nur vorübergehend während der Belastungsphase mit dem alleinigen Ziel angewendet wird, die Rücktauschforderungen gering zu halten und gleichzeitig den Wert des Tokens zu stabilisieren,
- c) der Sanierungsplan sollte verschiedene quantitative Obergrenzen für die Anzahl oder den Betrag der Token festlegen, die an jedem Arbeitstag rückgetauscht werden können. Diese Grenzen werden auf der Grundlage der Schwere der Überschreitung des oder der Indikatorschwellenwerte(s) des Sanierungsplans festgelegt und sind sowohl auf aggregierter Ebene (z. B. als Prozentsatz des Gesamtvolumens der ausgegebenen Token) als auch auf Wallet-Ebene festzulegen,
- d) im Sanierungsplan sollte erläutert werden, welche anderen Abhilfemaßnahmen der Emittent nach Aussetzung der Rücktausche ergreifen wird. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan auf, dass sie berücksichtigen werden, dass sich die Aussetzung der Rücktausche negativ auf ihren Ruf und das Vertrauen der Token-Inhaber auswirken und zu einem größeren Volumen an Rücktauschforderungen führen könnte, sobald die Aussetzung aufgehoben wird. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan auf, dass sie insbesondere prüfen werden, ob die Aufhebung der Aussetzung mit anderen Maßnahmen einhergehen sollte, darunter etwa Liquiditätsgebühren oder Begrenzungen der Menge der täglich rücktauschbaren Token,
- e) Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan darlegen, wie sie planen, die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen wiederherzustellen und dem Markt die nächsten Schritte klar mitzuteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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