+62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
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62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen Informationen regelmäßig und mindestens bei jeder wesentlichen Änderung des Geschäfts- oder Finanzprofils des Emittenten und/oder des ausgegebenen Tokens aktualisiert werden. Jede Überprüfung oder Aktualisierung des Plans ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Emittenten signifikanter Token sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass sie die darin enthaltenen Informationen mindestens einmal jährlich aktualisieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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