+4.7 Format und Aktualisierung des Sanierungsplans
---+61. Die Emittenten sollten ihren Sanierungsplan in klarer und verständlicher Sprache verfassen. Der …
---+62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
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4.7 Format und Aktualisierung des Sanierungsplans
4.7 Format und Aktualisierung des Sanierungsplans
1. Übersicht
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Regulierung |
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61. Die Emittenten sollten ihren Sanierungsplan in klarer und verständlicher Sprache verfassen. Der …
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Die Emittenten sollten ihren Sanierungsplan in klarer und verständlicher Sprache verfassen. Der Sanierungsplan ist vollständig, selbsterklärend und korrekt und sollte mindestens alle in diesen Leitlinien aufgeführten Informationen enthalten.
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62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
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Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen Informationen regelmäßig und mindestens bei jeder wesentlichen Änderung des Geschäfts- oder Finanzprofils des Emittenten und/oder des ausgegebenen Tokens aktualisiert werden. Jede Überprüfung oder Aktualisierung des Plans ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Emittenten signifikanter Token sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass sie die darin enthaltenen Informationen mindestens einmal jährlich aktualisieren.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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