+63. Wenn ein vermögenswertreferenzierter Token oder ein E-Geld-Token von mehreren Emittenten …
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63. Wenn ein vermögenswertreferenzierter Token oder ein E-Geld-Token von mehreren Emittenten …
Wenn ein vermögenswertreferenzierter Token oder ein E-Geld-Token von mehreren Emittenten ausgegeben wird, sollten alle Emittenten in ihren Sanierungsplan aufnehmen, wie sie eine wirksame Koordinierung zwischen den jeweiligen Sanierungsplänen sicherstellen. Insbesondere sollten die Emittenten in ihrem Sanierungsplan geeignete Maßnahmen festlegen, mit denen Folgendes sichergestellt wird: - a) dass die Indikatoren für den Sanierungsplan so weit wie möglich miteinander in Einklang stehen,
- b) dass die Schwellenwerte der tokenbezogenen Sanierungsplanindikatoren auf demselben Niveau festgelegt werden,
- c) dass die in den einzelnen Plänen vorgesehenen Sanierungsoptionen miteinander vereinbar sind,
- d) dass die Aktivierung und Ausführung der jeweiligen Sanierungspläne zwischen allen Emittenten vereinbart und abgestimmt wird,
- e) dass die Umsetzung bestimmter Sanierungsoptionen durch einen der Emittenten keine unangemessenen Auswirkungen auf die Umsetzung anderer Sanierungsoptionen durch die anderen Emittenten hat,
- f) dass die Umsetzung der Sanierungspläne so erfolgt, dass alle Inhaber von Token fair und gleich behandelt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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