+14. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten keinen Sanktionen, Embargos oder Maßnahmen …
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14. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten keinen Sanktionen, Embargos oder Maßnahmen …
Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten keinen Sanktionen, Embargos oder Maßnahmen unterworfen gewesen sein, die von einem Mitgliedstaat, der Union oder einer internationalen Organisation, z. B. den Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Terrorismus, Terrorismusfinanzierung oder Proliferation beschlossen wurden. Wird ein Mitglied des Leitungsorgans in die Liste der von gezielten finanziellen Sanktionen Betroffenen aufgenommen, sollte ihm die Ausübung seiner Funktion untersagt und es aus dem Leitungsorgan abberufen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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