+56. Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des …

56. Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des …

Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der MiCA-Verordnung durchführen und die Ergebnisse dokumentieren, indem er entweder

  • a. die in Anhang I enthaltene Vorlage für die Eignungsmatrix bzw. deren Anpassung unter Berücksichtigung der in Abschnitt C.1 beschriebenen Kriterien als Grundlage verwendet; oder
  • b. seine eigenen geeigneten Methoden entsprechend der in den vorliegenden Leitlinien dargelegten Kriterien anwendet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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