+56. Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des …
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56. Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des …
Der Emittent von ARTs oder CASP sollte eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der MiCA-Verordnung durchführen und die Ergebnisse dokumentieren, indem er entweder - a. die in Anhang I enthaltene Vorlage für die Eignungsmatrix bzw. deren Anpassung unter Berücksichtigung der in Abschnitt C.1 beschriebenen Kriterien als Grundlage verwendet; oder
- b. seine eigenen geeigneten Methoden entsprechend der in den vorliegenden Leitlinien dargelegten Kriterien anwendet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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