+67. Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die …
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67. Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die …
Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die höchstens vier Monate nach der Mitteilung der beabsichtigten oder tatsächlichen Bestellung durch den Emittenten von ARTs oder CASPs betragen sollte, angeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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