+67. Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die …

67. Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die …

Die zuständigen Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbeurteilung, die höchstens vier Monate nach der Mitteilung der beabsichtigten oder tatsächlichen Bestellung durch den Emittenten von ARTs oder CASPs betragen sollte, angeben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/