+9. Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung …

9. Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung …

Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung der interessierten Erwerber im Falle eines nach Artikel 21 oder 63 der Verordnung zugelassenen Emittenten von ARTs oder CASP die Eignung der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen auf der Grundlage der fünf dort genannten Beurteilungskriterien.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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