+Anwendungsbereich
---+8. Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j bzw. Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe h der MiCA-Verordnung …
---+9. Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung …
---+10. Diese Leitlinien gelten nicht für Emittenten von ARTs oder CASPs, die als Kreditinstitute gemäß …
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Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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8. Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j bzw. Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe h der MiCA-Verordnung …
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Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j bzw. Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe h der MiCA-Verordnung bezieht sich die Beurteilung der interessierten Erwerber im Falle eines Antrags auf Zulassung als Emittent von ARTs oder als CASP auf den ausreichend guten Leumund der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen.
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9. Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung …
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Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung der interessierten Erwerber im Falle eines nach Artikel 21 oder 63 der Verordnung zugelassenen Emittenten von ARTs oder CASP die Eignung der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen auf der Grundlage der fünf dort genannten Beurteilungskriterien.
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10. Diese Leitlinien gelten nicht für Emittenten von ARTs oder CASPs, die als Kreditinstitute gemäß …
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Diese Leitlinien gelten nicht für Emittenten von ARTs oder CASPs, die als Kreditinstitute gemäß der Richtlinie 2013/36/EU zugelassen sind. Darüber hinaus unterliegen CASP, bei denen es sich um in Artikel 60 aufgeführte Finanzunternehmen handelt, die Kryptowerte-Dienstleistungen als Teil ihrer Zulassung gemäß Artikel 60 Absätze 2 bis 6 der MiCA-Verordnung erbringen, nicht den Artikeln 63 und 84, aber weiterhin den Bestimmungen des Artikels 68 Absatz 2.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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