+29. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten bei ihrer Beurteilung interessierter Erwerber bei …

29. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten bei ihrer Beurteilung interessierter Erwerber bei …

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten bei ihrer Beurteilung interessierter Erwerber bei einem gemäß Artikel 21 der MiCA-Verordnung zugelassenen Emittenten von ARTs und bei einem gemäß Artikel 63 der genannten Verordnung zugelassenen CASP den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Abschnitt 8 (Verhältnismäßigkeit) der Gemeinsamen ESA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen anwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/