+30. Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem …

30. Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem …

Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem Zielunternehmen zu erwerben, das ein gemäß Artikel 21 der MiCA-Verordnung zugelassener Emittent von ARTs oder ein gemäß Artikel 63 der genannten Verordnung zugelassener CASP ist, sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden Titel II Kapitel 2 Abschnitt 9 Absätze 9.1 bis 9.3 der Gemeinsamen ESA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen in Bezug auf das auf die Anzeige des interessierten Erwerbers anzuwendende Verfahren anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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