+30. Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem …
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30. Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem …
Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem Zielunternehmen zu erwerben, das ein gemäß Artikel 21 der MiCA-Verordnung zugelassener Emittent von ARTs oder ein gemäß Artikel 63 der genannten Verordnung zugelassener CASP ist, sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden Titel II Kapitel 2 Abschnitt 9 Absätze 9.1 bis 9.3 der Gemeinsamen ESA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen in Bezug auf das auf die Anzeige des interessierten Erwerbers anzuwendende Verfahren anwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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