+28. Bei Transfers, die nicht verbunden wurden, sollte der PSP oder der IPSP: a) die Transferkette …

28. Bei Transfers, die nicht verbunden wurden, sollte der PSP oder der IPSP: a) die Transferkette …

Bei Transfers, die nicht verbunden wurden, sollte der PSP oder der IPSP:

  • a) die Transferkette (von einem Ende zum anderen) als eine solche betrachten, bei der der Informationsfluss über den ursprünglichen Zahler und den Zahlungsempfänger erhalten bleibt;
  • b) wenn der Transfer von einem grenzüberschreitenden auf einen inländischen Kanal erfolgt, das nationale System auswählen, das die Transparenz des grenzüberschreitenden Charakters des Transfers maximiert und sicherstellt, dass die Angaben über die Parteien, die an den nächsten PSP in der Zahlungskette übermittelt werden, von allen zwischengeschalteten und/oder begünstigten PSP leicht verstanden werden können;
  • c) in Zweifelsfällen davon ausgehen, dass es sich um einen grenzüberschreitenden Transfer handelt, was die Nutzung geeigneter Zahlungswege zur Folge hat, die die erforderliche Übermittlung von Angaben erleichtern können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/